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Aktenzeichen VI 130/19
Datum 29.09.1919
Leitsatz 1. In welcher Währung hat die Verurteilung eines im Inlande wohnhaften Schuldners zur Zahlung einer in ausländischer Währung ausgedrückten Geldschuld zu erfolgen, wenn für die Schuld kein inländischer Erfüllungsort bestimmt ist? 2. Welches örtliche Recht ist anzuwenden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640604C0270
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