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Aktenzeichen III 190/19

Datum 23.09.1919

Leitsatz Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 ZPO. Kann ein Verschulden eines Bureauangestellten des Prozeßbevollmächtigten der Partei einen solchen Zufall darstellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640605C0322

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