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Aktenzeichen VII 92/19

Datum 14.10.1919

Leitsatz 1. Darf die Klage auf Grund einer Anfechtungseinrede abgewiesen werden, wenn der Schuldtitel nur vorläufig vollstreckbar oder mit einem Vorbehalte versehen ist? 2. Wie muß der Schuldtitel beschaffen sein, den der im Wege der Einrede anfechtende Gläubiger binnen der vom Gerichte bestimmten Frist nachträglich beizubringen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060600335

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