Aktenzeichen V 97/19
Datum 18.10.1919
Leitsatz 1. Zum Begriff des Störers im Sinne von § 1004 BGB. 2. Kommt es für die Anwendung des § 905 BGB. darauf an, ob die Art der Einwirkung nach den örtlichen Verhältnissen eine gewöhnliche ist? 3. Zur Frage des Verschuldens und der Schadenszufügung beim Überfliegen eines fremden Grundstücks. 4. Hat die Zurückverweisung der Sache in die Vorinstanz gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. zu erfolgen, wenn in erster Instanz lediglich ein Unterlassungsanspruch erhoben und abgewiesen war, in der Berufungsinstanz aber ein auf Geld gerichteter Schadensersatzanspruch geltend gemacht und dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt wird? 5. Kann ein Zwischenurteil aus § 304 ZPO., welches einen nach verschiedenen Richtungen geltend gemachten Schadensersatzanspruch nur in bestimmter Richtung dem Grunde nach für gerechtfertigt, im übrigen aber für unbegründet erklärt, vom Kläger angefochten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640610A0025
zurück