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Aktenzeichen V 54/19

Datum 25.10.1919

Leitsatz 1. Sind die Schürfrechte im Gebiete des preuß. Allgemeinen Berggesetzes und des kursächsischen Mandats vom 19. August 1743 dinglicher oder schuldrechtlicher Natur? 2. Was ist unter "Einziehung" der Forderung in den §§ 1282 flg., § 1290 BGB. zu verstehen? 3. Ist, wenn eine Forderung oder ein sonstiges Vermögensrecht für mehrere Pfandgläubiger gepfändet ist, der nachstehende Pfandgläubiger berechtigt, den Verkauf der Forderung oder des Rechtes zu beantragen und zu betreiben? 4. Erfordernisse des Bereicherungsanspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640610C0034

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