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Aktenzeichen VII 147/19
Datum 28.10.1919
Leitsatz 1. Beschränkt sich die Entschädigungspflicht des Versicherers, wenn vom Versicherungsnehmer erzeugte Sachen durch Brand zerstört sind, auf den Ersatz der Gestehungskosten oder erstreckt sie sich auf den Ersatz des gemeinen Wertes der Sachen? 2. Zum Begriff des "entgehenden Gewinns" im Sinne des § 53 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640610E0044
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