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Aktenzeichen VI 216/19

Datum 03.11.1919

Leitsatz Ist die Revisionssumme gegeben, wenn der nach dem Revisionsantrag als Schadensersatz verlangte Betrag auf mehr als 4000 M beziffert ist, der Schaden aber bei Einlegung der Revision den Betrag von 4000 M offenbar nicht übersteigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464061170085

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