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Aktenzeichen VII 126/19
Datum 04.11.1919
Leitsatz 1. Sind Gebäude, die ein Fideikommißbesitzer auf dem Fideikommißgute aus Allodialvermögen mit der Absicht errichtet, sie als Allodialbesitz bestehen zu lassen, wesentliche Bestandteile des Fideikommißguts? 2. Wann verliert das Fideikommißgut, das gegen Flächen eines anderen Grundstücks ausgetauscht wird, die Fideikommißeigenschaft? 3. Erstreckt sich die Wirkung der Auflassung des Fideikommißgrundstücks auf allodiales Zubehör?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640611B0102
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