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Aktenzeichen V 121/19

Datum 05.11.1919

Leitsatz 1. Ist die Überschwemmung unterhalb liegender Grundstücke infolge Durchbruchs im Flußbette errichteter Dämme als eine durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines mit einem Grundstücke verbundenen Werkes entstandene Beschädigung der Grundstücke anzusehen? 2. Verhältnis der wasserrechtlichen Vorschriften zu den Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Rechtes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640611E0112

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