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Aktenzeichen VI 300/19
Datum 06.11.1919
Leitsatz 1. Erstreckt sich die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, das eine Schadensersatzverpflichtung aus rechtswidriger Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung ausspricht, auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem von dem Verletzten angeblich erlittenen Gesundheitsschaden? 2. Verhältnis des Feststellungsurteils auf Schadensersatz zu dem Zwischenurteil über den Grund eines Schadensersatzanspruchs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464061200118
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