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Aktenzeichen V 305/19
Datum 08.11.1919
Leitsatz Kann in einem vor Anhängigkeit des Rechtsstreits stattfindenden Beweissicherungsverfahren das dafür zuständige Amtsgericht die nachträgliche Vereidigung eines gemäß § 393 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. zunächst uneidlich vernommenen Zeugen als Prozeßgericht gemäß § 393 Abs. 2 anordnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464061240131
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