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Aktenzeichen V 305/19

Datum 08.11.1919

Leitsatz Kann in einem vor Anhängigkeit des Rechtsstreits stattfindenden Beweissicherungsverfahren das dafür zuständige Amtsgericht die nachträgliche Vereidigung eines gemäß § 393 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. zunächst uneidlich vernommenen Zeugen als Prozeßgericht gemäß § 393 Abs. 2 anordnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464061240131

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