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Aktenzeichen II 206/19
Datum 21.11.1919
Leitsatz 1. Kommt ein Vertrag zustande, wenn der die Verhandlungen führende Agent erkennen mußte, daß der andere Teil eine wesentliche Bestimmung abweichend von ihrem verkehrsüblichen Sinne verstand? 2. Muß sich der Empfänger eines Bestätigungsschreibens, das er ohne Widerspruch läßt, als einverstanden behandeln lassen, wenn er ohne Verschulden irrtümlich annimmt, daß sich der Inhalt des Schreibens mit seinem Willen decke?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464061380191
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