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Aktenzeichen VI 304/19

Datum 27.11.1919

Leitsatz 1. Gehören Arbeiten zum Bau eines zweiten Gleises zum versicherungspflichtigen Betriebe der Eisenbahn? 2. Hat die Vorschrift des § 634 RVO. den Charakter einer Ausnahme gegenüber der Begriffsbestimmung des Betriebsunternehmers im § 633 RVO.? 3. Welche Tragweite ist dem Rentenfeststellungsbescheid einer Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Annahme des Vorhandenseins mehrerer Betriebsunternehmer und Versicherungsträger beizumessen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640613B0202

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