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Aktenzeichen I 161/19

Datum 22.12.1919

Leitsatz 1. Kann bei der Seeversicherung der Beweis des Totalverlustes nur durch urkundliche Belege geführt werden? 2. Zur Frage der Zahlungspflicht des Seeversicherers, wenn eine gekaufte Ware total verloren geht, ehe der versicherte Käufer, z. B. infolge Zahlungsverbots, den Kaufpreis entrichten kann.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640615C0318

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