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Aktenzeichen IV 327/19

Datum 08.01.1920

Leitsatz 1. Beeinträchtigt es den Anspruch aus § 1300 BGB., wenn die Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung auch schon vor dem Verlöbnis gestattet hatte? 2. Rechtliche Natur des Verlöbnisses. Aufhebung durch einseitigen Rücktritt. Bedarf ein minderjähriger Verlobter zum Rücktritte vom Verlöbnis der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters? Bedeutung einer vorübergehenden Aussöhnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062030013

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