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Aktenzeichen VI 328/19

Datum 15.01.1920

Leitsatz 1. Zum Tatbestandsmerkmale der "Tatsache" in § 186 StGB. und § 824 BGB. 2. Ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die zu untersagende Handlung unter öffentliche Strafe gestellt ist, die Strafverfolgung aber im Wege der Privatklage stattfindet? 3. Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640620A0036

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