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Aktenzeichen V 363/19

Datum 17.01.1920

Leitsatz Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich die Höhe des Anspruchs auf den Geldbetrag, der zur Beseitigung der einem Grundstücke durch Bergbau zugefügten Beschädigungen erforderlich ist? Ist dabei auch eine nach Vollendung des schädigenden Ereignisses oder nach Erhebung der Klage eingetretene Preissteigerung zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640620E0055

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