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Aktenzeichen II 286/19

Datum 20.01.1920

Leitsatz 1. Wird der Käufer, dem ein Dritter die gekaufte Ware in der irrtümlichen Annahme liefert, das Kaufgeschäft sei in seinem (des Dritten) Namen abgeschlossen worden, durch Empfang der Ware ungerechtfertigt bereichert? 2. Fällt die Bereicherung wieder fort, wenn der Käufer gutgläubig seinem Verkäufer den Kaufpreis für die Ware zahlt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062110064

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