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Aktenzeichen IV 449/19

Datum 26.01.1920

Leitsatz 1. Kann ein Rechtsgeschäft, das auf unzulässiger Willensbeeinflussung durch Drohungen beruht, nach § 138 Abs. 1 BGB. nichtig sein? 2. Setzt § 138 Abs. 1 immer ein Handeln beider Parteien gegen die guten Sitten voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062160078

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