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Aktenzeichen VI 450/19

Datum 29.01.1920

Leitsatz Wie gestaltet sich, wenn Geldsummen in ausländischer Währung eingeklagt sind, die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes und des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 546 ZPO., falls sich im Laufe des Rechtsstreits der Stand der fremden Valuta erhöht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062180085

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