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Aktenzeichen VII 320/19
Datum 30.01.1920
Leitsatz Trifft Tarifnr. I B Abs. 2 RStempG. vom 3. Juli 1913 auch den Fall, wenn eine Gewerkschaft gegen Hingabe eigener Kuxe, die sie ehemals ausgegeben und sodann zurückerworben hatte, Kuxe anderer Gewerkschaften eintauscht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640621A0091
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