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Aktenzeichen II 298/19

Datum 06.02.1920

Leitsatz Geht der Aktionär, der den die Jahresbilanz genehmigenden Beschluß der Generalversammlung angefochten hat, seines Anfechtungsrechts dadurch verlustig, daß er, während die Klage schwebt, in der folgenden Jahresversammlung für die Genehmigung der dieser vorgelegten Bilanz stimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062200112

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