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Aktenzeichen VI 184/19

Datum 19.02.1920

Leitsatz 1. Auf welchem Wege ist die Aussonderung einer Forderung, die der Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung abgetreten hat, geltend zu machen? 2. Ist § 46 Satz 2 KO. auf die Einziehung fremder Forderungen durch den Konkursverwalter anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062290143

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