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Aktenzeichen VII 344/19
Datum 13.02.1920
Leitsatz 1. Ist ein beeideter städtischer Fischauktionator als ein Gewerbetreibender im Sinne des § 76 RStempG. in der Fassung vom 26. Juni 1916 anzusehen? 2. Zur Auslegung der Befreiungsvorschrift in der Tarifnr. 10 desselben Gesetzes und der Vorschrift unter § 158 Abs. 2 der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 7. September 1916 (RZBl. S. 250).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640622C0154
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