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Aktenzeichen VI 283/17

Datum 23.02.1920

Leitsatz 1. Zur Frage der Aktiv- und der Passivlegitimation von gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckern, wenn einer von ihnen als Nachlaßschuldner von den übrigen verklagt wird. 2. Gehört die Einklagung einer Nachlaßforderung zu den Maßregeln, die im Sinne des § 2224 Abs. 2 BGB. zur Erhaltung eines der gemeinschaftlichen Verwaltung der Testamentsvollstrecker unterliegenden Nachlaßgegenstandes notwendig sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062320173

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