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Aktenzeichen III 329/19
Datum 02.03.1920
Leitsatz Können Personen des Soldatenstandes, außer den ihnen in den Militärversorgungsgesetzen gewährten Befugnissen, auf Grund des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 Schadensersatzansprüche gegen das Reich erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640623C0208
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