Aktenzeichen II 398/19
Datum 12.03.1920
Leitsatz 1. Kann derjenige, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung auf Grund eines nichtigen Rechtsgeschäfts einem Dritten geleistet worden ist, dem Rückfordernden entgegenhalten, daß er mit Rücksicht auf seine rechtlichen Beziehungen zu diesem Dritten nicht bereichert sei, oder ist er auf den Beweis beschränkt, daß die Bereicherung wieder fortgefallen ist? 2. Kann sich der ungerechtfertigt Bereicherte auf die Vorschrift des § 814 BGB. berufen, wenn die auf Grund eines nichtigen Rechtsgeschäfts erfolgte Leistung vor Abwickelung dieses Geschäfts und in der Erwartung geschehen ist, daß sie sich ordnungsmäßig vollziehen werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062450237
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