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Aktenzeichen VI 410/19

Datum 15.03.1920

Leitsatz 1. Kann trotz bestehender Fürsorgeerziehung die Haftung des Vaters aus § 832 BGB. begründet sein? 2. Umfang der Aufsichtspflicht des Vaters bezüglich eines aus der Erziehungsanstalt entwichenen Sohnes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062480246

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