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Aktenzeichen VI 420/19

Datum 15.03.1920

Leitsatz 1. Hat § 634 der Reichsversicherungsordnung den Charakter einer Ausnahmevorschrift gegenüber der Begriffsbestimmung des Betriebsunternehmers in § 633 daselbst? 2. Darf der in deutsche Militärverwaltung übernommene Betrieb einer Eisenbahn im besetzten feindlichen Gebiet unter besonderen Umständen als versicherungspflichtig im Sinne der Reichsversicherungsordnung behandelt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062490249

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