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Aktenzeichen VI 443/19

Datum 26.02.1920

Leitsatz 1. Darf der Händler als Verkäufer ohne weiteres deshalb vom Vertrage zurücktreten, weil auf Grund einer Kriegsverordnung die behördliche Erlaubnis zur Lieferung nur unter Beschränkung des vertraglich bedungenen Händlergewinns erteilt wird? 2. Über die Verpflichtung des Verkäufers, die Erlaubnis einzuholen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640624C0260

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