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Aktenzeichen III 402/19

Datum 30.03.1920

Leitsatz 1. Voraussetzungen des außerordentlichen Kündigungsrechts des Mieters wegen nicht rechtzeitiger Gewährung des Gebrauchs der Mietsache. 2. Ist der Vermieter verpflichtet, obwohl nach den bahnamtlichen Vorschriften die Versendung der Mietsache nur auf Grund einer Dringlichkeitsbescheinigung erfolgen darf, die von ihm übernommene Versendung nach der Arbeitsstelle des Mieters ohne eine solche zu ermöglichen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062540286

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