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Aktenzeichen II 469/19

Datum 30.03.1920

Leitsatz Kann der Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft zur Vorbereitung der künftigen Auseinandersetzung einzelne besonders dringliche Ansprüche gegen den Mitgesellschafter vorab einklagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062580298

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