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Aktenzeichen III 248/14

Datum 13.04.1920

Leitsatz 1. Können verzichtbare prozeßhindernde Einreden mit Zustimmung des Gegners in der Berufungsinstanz nachgeholt werden? 2. Müssen Perser, die in Deutschland als Kläger auftreten, wegen der Prozeßkosten Sicherheit leisten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640625B0316

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