zurück

Aktenzeichen I 238/19

Datum 17.04.1920

Leitsatz 1. Ist das Binnenschiffahrtsgesetz auf die Haftung des Mieters eines Schiffes anwendbar, wenn dem Mieter zugleich mit dem Schiffe die Dienste der Besatzung überlassen worden sind? 2. Zum Begriff des Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640625E0327

Download PDF

zurück