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Aktenzeichen I 238/19
Datum 17.04.1920
Leitsatz 1. Ist das Binnenschiffahrtsgesetz auf die Haftung des Mieters eines Schiffes anwendbar, wenn dem Mieter zugleich mit dem Schiffe die Dienste der Besatzung überlassen worden sind? 2. Zum Begriff des Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640625E0327
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