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Aktenzeichen VI 388/19

Datum 19.04.1920

Leitsatz Hat die vorläufige Vollstreckung gegen den Bürgen die Wirkung, daß der Hauptschuldner die Zahlung verweigern darf, während der Bürge unter Bestreiten der Bürgschaft den Rechtsstreit gegen den Gläubiger fortsetzt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640625F0328

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