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Aktenzeichen IV 385/19

Datum 26.02.1920

Leitsatz Setzt § 312 Abs. 2 BGB. voraus, daß die künftigen gesetzlichen Erben demnächst auch tatsächlich zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden? Ist der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einem von ihm durch Testament berufenen Verwandten gegenüber wirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062600330

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