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Aktenzeichen I 262/19

Datum 14.04.1920

Leitsatz Gehören Flüssigkeiten in Holzfässern stets zu denjenigen Frachtgütern, die im Sinne des § 459 Nr. 4 HGB. und des § 86 der Eisenbahnverkehrsordnung der besonderen Gefahr der Beschädigung ausgesetzt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062620339

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