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Aktenzeichen VI 20/20
Datum 26.04.1920
Leitsatz Haftet eine bei der Legung eines zweiten Bahngleises bloß mit der Anfuhr von Kies beauftragte Baufirma auch ohne Verschulden für den Schaden, der durch Funkenflug aus der von ihr benutzten Lokomotive entstanden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062650347
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