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Aktenzeichen VI 445/19

Datum 31.03.1920

Leitsatz 1. Wann liegt eine Zusammenrottung oder ein Zusammenlauf von -- Menschen im Sinne von § 1 des preuß. Tumultgesetzes vom 11. März 1850 vor? 2. Zum Begriff einer Menschenmenge im Sinne des Tumultgesetzes. 3. Wann ist offene Gewalt vorhanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063020002

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