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Aktenzeichen V 426/19

Datum 14.04.1920

Leitsatz 1. Ist ein Blankowechsel nach der Ausfüllung des Blanketts so zu behandeln, als hätte er von vornherein den ihm nachträglich gegebenen Inhalt gehabt? 2. Kann der Verjährungslauf schon vor Ausfüllung des Blanketts beginnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063030007

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