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Aktenzeichen VI 437/19

Datum 19.04.1920

Leitsatz 1. Kann die Anmeldung eines Tumultschadens bei dem Gemeindevorstande durch dritte Personen erfolgen? 2. Wann ist das "Dasein des Schadens" zur Wissenschaft des Verletzten gelangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063040009

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