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Aktenzeichen VII 481/19

Datum 23.04.1920

Leitsatz 1. Ist der Prozeßrichter durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Öffentlichkeit eines von der Wegepolizeibehörde für den öffentlichen Verkehr in Anspruch genommenen Weges bejaht haben, gehindert, im Entschädigungsprozesse die Öffentlichkeit zu verneinen? 2. Voraussetzungen der Öffentlichkeit nach rheinischem Wegerecht. 3. Beweislast für die Öffentlichkeit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063050012

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