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Aktenzeichen II 565/19

Datum 07.05.1920

Leitsatz Befugnis der Kommandierenden Generale zur Festsetzung von Höchstpreisen. Ergreift die Anordnung, daß höhere Preise nicht "gefordert oder gezahlt" werden dürfen, auch solche Verträge, die vor der Festsetzung gutgläubig abgeschlossen und noch nicht erfüllt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063120060

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