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Aktenzeichen VII 12/20
Datum 07.05.1920
Leitsatz Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den Umständen nach" zur Entgegennahme von Wertsachen und Kostbarkeiten der Hotelgäste behufs Aufbewahrung bestellt anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063140070
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