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Aktenzeichen II 513/19
Datum 04.05.1920
Leitsatz 1. Bedeutung der Lizenz an einem Warenzeichen; ist sie schuldrechtlicher oder dinglicher Natur? 2. Kann die Unterlassungsklage auch gegen Beihilfe zur Warenzeichenverletzung und zu unlauterem Wettbewerb erhoben werden? Objektiver und subjektiver Tatbestand der Beihilfe.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640631B0090
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