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Aktenzeichen I 25/20

Datum 15.05.1920

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn ein solcher Verstoß nur einem der Vertragschließenden zur Last fällt? 2. Verstößt eine Vereinbarung, durch welche die Spediteure eines bestimmten Bezirks ihre gesetzliche Haftpflicht abändern und ihre Erstattungspflicht auf einen verhältnismäßig geringfügigen Betrag beschränken, gegen die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640631F0107

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