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Aktenzeichen VI 45/20

Datum 31.05.1920

Leitsatz 1. Zum Begriff der Beschlagnahme i. S. der BRV. über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917 (RGBl. S. 375). 2. Ist, wenn das Kriegsamt den Handel in der solcher Art beschlagnahmten Ware bestimmten Personen zu Höchstpreisen gestattet hat, die fernere Lieferung aus Verträgen, die vorher zwischen solchen Personen zu höheren Preisen geschlossen waren, zu diesen oder nur mehr zu den Höchstpreisen zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063230122

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