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Aktenzeichen II 340/19
Datum 08.06.1920
Leitsatz Hat beim zweischneidigen Prämiengeschäfte, d. h. dem Geschäft, wonach dem Prämienschuldner neben dem Rechte, entweder zu kaufen oder zu liefern, das Recht zusteht, gegen Zahlung der Prämie vom Vertrage zurückzutreten, der Wahlberechtigte die Prämie auch in dem Falle zu entrichten, wenn die Lieferung der Ware durch Zufall unmöglich wird, nachdem er sich für den Kauf entschieden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640632C0149
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