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Aktenzeichen IV 510/19

Datum 10.06.1920

Leitsatz Genügt zur Widerlegung der Vermutung aus § 1362 Abs. 2 BGB. der Nachweis, daß der Mann das Eigentum an den Sachen während der Ehe durch Erbgang erworden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640632D0152

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