zurück

Aktenzeichen II 4/20

Datum 15.06.1920

Leitsatz 1. Kann eine (offene) Handelsgesellschaft, welche ein fremdes Geschäft nebst Firma erworben hat, beide einem Mitgesellschafter als Treuhänder übertragen? Liegt in solchem Falle ein Erwerb gemäß § 22 Abs. 1 HGB. auch dann vor, wenn der Treuhänder im inneren Verhältnis von den Anweisungen der Gesellschaft abhängig bleibt und die Stellung eines Handlungsgehilfen einnimmt? 2. Kann die Gesellschaft den Treuhänder schuldrechtlich verpflichten, Geschäft und Firma einem neuen Treuhänder zu übertragen, und den letzteren, nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses, die Rückübertragung vorzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063300158

Download PDF

zurück